Kfz-Sachverständigenbüro aus Unna, für den Raum Ruhrgebiet

Wir sind seit 16 Jahren erfolgreich tätig als KFZ-Gutachter und Sachverständiger in Unna, Dortmund, Hagen, Hamm und dem gesamten Ruhrgebiet. Sie haben einen  unverschuldeten Unfall und benötigen dringend einen Sachverständigen? Wir sind dafür bekannt schnell, unkompliziert, mit hoher Expertise und Fachkompetenz wasserdichte KFZ-Schadensgutachten zu erstellen. Unser guter Ruf eilt uns stets bei den Versicherungsgesellschaften voraus, denn unsere Gutachten sind seit 14 Jahren wasserdicht und werden in Windeseile anerkannt. Binnen einer Woche erhalten unsere Kunden (und Versicherungen, Rechtsanwälte etc. ) alle benötigten Unterlagen digital übermittelt. Durch die zügige und hochprofessionelle Bearbeitung gelangen Sie somit schnellstmöglich zu Ihrer Entschädigung. 

Warum wir als KFZ-Sachverständigenbüro?

Sehr guter Ruf bei Versicherungen

Unsere Gutachten sind stets präzise, wasserdicht und sauber erstellt, so dass die Versicherungsgesellschaften ohne Umschweife damit arbeiten können und das Gutachten in Windeseile anerkennen.

Schnellstmögliche Bearbeitung

Unsere Kunden (sowie Ihre Versicherungen/beauftragten Rechtsanwälte usw.) erhalten binnen einer Woche alles, was sie benötigen, digital übermittelt.

Schnellstmögliche Entschädigung

Präzise und schnelle Durchführung von hoch professionellen Gutachten plus eine schnelle Weiterverarbeitung = super schnelle Entschädigung des Kunden!

Unterstützung in allen weiteren Angelegenheiten

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Kunden bei der Regulierung, bei der Anwaltsuche und bei der Suche nach einer Werkstatt oder Autolackiererei.

Zufriedene Kunden unseres KFZ-Sachverständigenbüros

Was macht ein KFZ-Sachverständiger?

Ich bin tätig im Auftrag von Verkehrsunfallgeschädigten als Kfz-Sachverständiger, den Sie mit Begutachtung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art heranziehen können.

Als Gutachter untersuche ich Unfallfahrzeuge nach Schäden und stelle mit einem Gutachten die Schadenhöhe fest.

Meine wichtigsten Leistungen als KFZ-Sachverständiger sind:

  • Unfallgutachten erstellen: Nach einem Verkehrsunfall erstelle ich ein Unfallgutachten, das den Schaden am Fahrzeug dokumentiert und den Umfang der Reparaturkosten festlegt. Das Gutachten wird von der Versicherung zur Regulierung des Schadens verwendet. Bei Bedarf wird das Unfallfahrzeug in einer Werkstatt auf Hebebühne gründlich untersucht (Unterboden, Heckbereich etc.) und die Achsgeometrie mit Hilfe eines Messtandes vermessen.
  • Wertgutachten erstellen: Ein Wertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs. Es wird beispielsweise bei der Kaufentscheidung, der Versicherung oder der Finanzierung eines Fahrzeugs benötigt.

Was passiert im Falle eines Kfz-Schadens?

Eigenen Kfz Gutachter

Sie haben das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst wählen dürfen.

Keine Rechtsanwaltskosten

Bei eigener Unschuld werden die Kosten für einen Fachanwalt von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Abschleppkosten trägt die Versicherung

Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen noch dafür aufkommen.

Auszahlung der Schadensumme

Fiktive Abrechnung: Statt das Kfz reparieren zu lassen, können Sie sich den entstandenen Schaden ebenso auszahlen lassen.

Nutzungsausfallentschädigung

Für die Zeit des Ausfalls Ihres Kfz steht Ihnen ein Ausgleich zu. Nutzen Sie keinen Leihwagen, lassen Sie sich die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen.

Mietwagen als Ersatzfahrzeug

Wenn Sie ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht benutzen können, steht Ihnen für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung ein Leihwagen zu.

Wertminderung

Ihr Fahrzeug wird mit einem Unfallschaden weniger wert sein. Für diesen Wertverlust steht Ihnen als Ausgleich die merkantile Wertminderung zu.

Umbaukosten

Bei einem Totalschaden fallen Umbaukosten an, wie z.B. Ausbau und Wiedereinbau von Sonderausstattung an. Diese Kosten trägt der Unfallgegner.

An- und Abmeldekosten

Ist nach Ihrem Unfall eine Neuanschaffung notwendig, müssen Sie die An- und Abmeldekosten nicht übernehmen.  

Arztkosten

Entstehen durch den unverschuldeten Unfall nachweislich Arztkosten, müssen Ihnen diese ersetzt werden.

Schmerzensgeld

Haben Sie erhebliche Verletzungen erlitten, die unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen, muss der Unfallgegner als Ausgleich Schmerzensgeld zahlen.

Heilungskosten

Heilungskosten, auf die Anspruch besteht, können entstandene Fahrtkosten zum Arzt sein oder kosmetische Narbenbehandlung

Arbeitsausfall

Entsteht durch den Unfall ein Verdienstausfall, muss die gegnerische Versicherung im Anschluss an die Lohnfortzahlung für den Arbeitsausfall aufkommen.

Aufwandspauschale

Dem Geschädigten steht eine Kostenpauschale für den entstanden Aufwand (Telefonate, Schriftverkehr etc.) zu.

Bergungskosten

Sind nach dem Autounfall Bergungsmaßnahmen erforderlich, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten. 

Entsorgungskosten

Ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass es verschrottet werden muss, entstehen Entsorgungskosten. Diese müssen Ihnen erstattet werden.

Gerichtskosten

Sollten Gerichtskosten entstehen (z. B. bei unbegründeten Kürzungen durch die Versicherung), werden diese dem Unfallopfer ersetzt.

Kosten für Reparaturbestätigung

Die ordnungsgemäße Reparatur kann von einem Kfz Gutachter bestätigt werden. Diese Kosten trägt man jedoch selbst.